Energieausweis ist jetzt Pflicht!
Seit 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV) und damit auch die Änderungen zum Energieausweis in Kraft.
- Jede Immobilienanzeige muss Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert, Energieträger etc.) enthalten.
- Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden.
- Es wird unterschieden zwischen Verbrauchsausweis (wird aus den Energie-Verbrauchswerten der letzten 3 Jahre ermittelt) und Bedarfsausweis (wird aus Gebäude- und Haustechnikwerten errechnet).
- Verbrauchsausweise werden in der Regel für Gebäude ab Bj. 1978 erstellt, Bedarfsausweise für ältere Gebäude.